Bildungsurlaube
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB

Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.

Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.

Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.

Bildungsurlaube


Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB

Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.

Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.

Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.

allenur buchbare Kurse anzeigen