Bildungsurlaube
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Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Bildungsurlaube
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Bildungsurlaub: Vital und ausgeglichen im Beruf
Wann:
ab Mo. 22.09.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
252-30491L
Status:
Anmeldung möglich
Französisch - Wiederholung und Vertiefung A1
Wann:
ab Sa. 11.10.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 3
Nr.:
252-40818B
Status:
Anmeldung möglich
Teilzeit-Bildungsurlaub: Glücklich sein - wie geht das?
Wann:
ab Mo. 13.10.2025, 8.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1
Nr.:
252-30497B
Status:
Plätze frei
Teilzeit-Bildungsurlaub: Spanisch für Alltag und Beruf A1
Für Teilnehmende ohne Vorkenntnisse
Wann:
ab Mo. 13.10.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 2
Nr.:
252-42292L
Status:
Anmeldung möglich
Endometriose - Leben mit einer unsichtbaren Erkrankung
Wann:
ab Mi. 05.11.2025, 17.30 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 2
Nr.:
252-30414B
Status:
Plätze frei
NEU! Teilzeit-Bildungsurlaub: Selbst-Management-Gesundheit – Stressmanagement, Ernährung, Nachhaltigkeit
Wann:
ab Fr. 07.11.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Sehnde, Klimazentrum
Nr.:
252-30494S
Status:
Plätze frei
NEU! Bildungsurlaub: Spanisch von Anfang an A1
Wann:
ab Mo. 24.11.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Sehnde, VHS-Räume, Seminarraum 1
Nr.:
252-42291S
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Fit im Büroalltag
Wann:
ab Mo. 05.01.2026, 9.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, EDV-Raum
Nr.:
252-54101B
Status:
Plätze frei
NEU! Bildungsurlaub: Spanisch von Anfang an A1
Wann:
ab Mo. 12.01.2026, 9.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1
Nr.:
252-42292B
Status:
Plätze frei
NEU! Teilzeit-Bildungsurlaub: Wechseljahre als Chance – Wissen, Balance & berufliches Gesundheitsmanagement
Wann:
ab Mo. 19.01.2026, 8.30 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
252-30499L
Status:
fast ausgebucht
Teilzeit-Bildungsurlaub: Glücklich sein - wie geht das?
Wann:
ab Mo. 02.02.2026, 8.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1
Nr.:
252-30495B
Status:
Plätze frei
NEU! Bildungsurlaub: Spanisch von Anfang an A1
Wann:
ab Mo. 02.02.2026, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
252-42293L
Status:
Plätze frei
Teilzeit-Bildungsurlaub: Persönliche Weiterentwicklung im Beruf mit NLP
Wann:
ab Mo. 16.02.2026, 8.30 Uhr
Wo:
Isernhagen, VHS-Gebäude, Seminarraum 3
Nr.:
261-10690I
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Glücklich sein - wie geht das?
Wann:
ab Mo. 02.03.2026, 9.15 Uhr
Wo:
Baltrum, Sonnenhütte
Nr.:
261304930A
Status:
Anmeldung möglich
Bildungsurlaub: Niederdeutsche Sprache und Kultur
Wann:
ab Mo. 23.03.2026, 9.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1
Nr.:
261427911B
Status:
Plätze frei