Bildungsurlaube
Veranstaltung "Bildungsurlaub: Vital und ausgeglichen im Beruf" (Nr. 304914) wurde in den Warenkorb gelegt.
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit bis zur Hälfte eines oder einer entsprechend Vollbeschäftigten beträgt (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG).
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit bis zur Hälfte eines oder einer entsprechend Vollbeschäftigten beträgt (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG).
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Bildungsurlaube
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit bis zur Hälfte eines oder einer entsprechend Vollbeschäftigten beträgt (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG).
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Teilzeit-Bildungsurlaub: Stressmanagement in Beruf und Alltag
Wann:
ab Mo. 04.11.2024, 8.30 Uhr
Wo:
Nr.:
A301933
Status:
Plätze frei
Teilzeit-Bildungsurlaub: Stressreduktion - gelassen und gesund bleiben
Wann:
ab Mo. 16.09.2024, 8.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 5
Nr.:
A301961
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Vital und ausgeglichen im Beruf
Wann:
ab Mo. 27.01.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
A304914
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Englisch Auffrischung A2/B1
Wann:
ab Mo. 13.01.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Uetze, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
A406025
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Italienisch für die Reise A1
Wann:
ab Mo. 20.01.2025, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
A409913
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Spanisch für Alltag und Beruf A1
Wann:
ab Mo. 14.10.2024, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 2
Nr.:
A422923
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Excel Pivot-Auswertungen
Wann:
ab Mo. 11.11.2024, 9.00 Uhr
Wo:
VHS Cloud
Nr.:
A501901
Status:
Plätze frei
Teilzeit-Bildungsurlaub: Stress ganz leicht – Selbstcoaching mit der wingwave© Methode
Wann:
ab Mo. 14.10.2024, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
Z106012
Status:
Anmeldung möglich
Bildungsurlaub: Professionelle Digital-Fotografie im Berufsalltag (Grundkurs)
Wann:
ab Mo. 17.06.2024, 8.30 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
Z211043
Status:
Anmeldung möglich