Bildungsurlaube
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit bis zur Hälfte eines oder einer entsprechend Vollbeschäftigten beträgt (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG).
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit bis zur Hälfte eines oder einer entsprechend Vollbeschäftigten beträgt (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG).
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Bildungsurlaube
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit bis zur Hälfte eines oder einer entsprechend Vollbeschäftigten beträgt (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG).
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Bildungsurlaub: Fit und Gesund im Beruf
Wann:
ab Mo. 10.07.2023, 9.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1
Nr.:
X304931
Status:
Anmeldung auf Warteliste
Teilzeit-Bildungsurlaub: Glücklich sein - wie geht das?
Wann:
ab Mo. 05.02.2024, 8.00 Uhr
Wo:
Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 5
Nr.:
Y301861Z
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Burnout vorbeugen - Kraftquelle Achtsamkeit
Wann:
ab Mo. 19.06.2023, 9.00 Uhr
Wo:
Isernhagen, VHS-Gebäude, Bewegungsraum
Nr.:
X304912
Status:
Anmeldung auf Warteliste
Teilzeit-Bildungsurlaub: English Conversation A2
Wann:
ab Mo. 16.10.2023, 9.00 Uhr
Wo:
Isernhagen, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
X406162
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub: Professionelle Digital-Fotografie im Berufsalltag (Grundkurs)
Wann:
ab Mo. 19.06.2023, 8.30 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
X211043
Status:
Anmeldung möglich
Bildungsurlaub: Professionelle Digital-Fotografie im Berufsalltag (Aufbaukurs)
Wann:
ab Mo. 21.08.2023, 8.30 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
X211063
Status:
Plätze frei
Teilzeit-Bildungsurlaub: Stressbewältigung - Entspannter und gelassener im Berufs- und Alltagsleben
Wann:
ab Mo. 14.08.2023, 9.00 Uhr
Wo:
Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1
Nr.:
X301913
Status:
Anmeldung auf Warteliste
Teilzeit-Bildungsurlaub: Stressmanagement in Beruf und Alltag
Wann:
ab Mo. 16.10.2023, 8.30 Uhr
Wo:
Nr.:
Y301933
Status:
Anmeldung möglich