Bildungsurlaube
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Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
 Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
Bildungsurlaube
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub
Als Beschäftigte*r in der privaten Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 10 Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Er kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung.
Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen sind von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt, der dafür zuständigen Einrichtung im Land Niedersachsen. Sie vergibt die VA-Nummer, die in der Regel bei den Kursen genannt ist und als Anerkennungsnachweis dient. Wenn Sie sich zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie von uns zeitnah eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Bis spätestens 4 Wochen vo Kursbeginn müssen SIe den Bildugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am Ende des Bildungsurlaubs erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Bestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ein Arbeitgeber kann die Freistellung für einen Bildungsurlaub nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Auf der Homepage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung finden Sie das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz: AEWB
Viele unserer Bildungsurlaube sind auch in anderen Bundesländern anerkannt. In der Regel sind die anerkannten Länder in der Kursbeschreibung angegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung für einen Arbeitgeber außerhalb Niedersachsens dies bekannt, damit wir Ihnen die korrekten Unterlagen zur Beantragung zuschicken können.
Teilzeit-Bildungsurlaube
Teilzeit-Bildungsurlaube richten sich an Beschäftigte, deren Arbeitszeit max. die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit beträgt. (§ 2, Abs 1 DVO-NBildUG). Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
An Bildungsurlaubsveranstaltungen können selbstverständlich auch alle anderen interessierten Personen teilnehmen.
Von einem Bildungsurlaub können Sie sich nur schriftlich abmelden.
    
      NEU! Bildungsurlaub: Spanisch von Anfang an A1  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 24.11.2025, 9.00 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Sehnde, VHS-Räume, Seminarraum 1 
  
  Nr.:
 
  
    252-42291S      
  
        
  Status:
  
     
           Anmeldung möglich 
          
    
  
  
    
  
    
      Bildungsurlaub: Fit im Büroalltag  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 05.01.2026, 9.00 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Burgdorf, VHS-Räume, EDV-Raum 
  
  Nr.:
 
  
    252-54101B      
  
        
  Status:
  
     
           Anmeldung möglich 
          
    
  
  
    
  
    
      NEU! Bildungsurlaub: Spanisch von Anfang an A1  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 12.01.2026, 9.00 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1 
  
  Nr.:
 
  
    252-42292B      
  
        
  Status:
  
     
           Plätze frei 
          
    
  
  
    
  
    
      NEU! Teilzeit-Bildungsurlaub: Wechseljahre als Chance – Wissen, Balance & berufliches Gesundheitsmanagement  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 19.01.2026, 8.30 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1 
  
  Nr.:
 
  
    252-30499L      
  
        
  Status:
  
     
         Anmeldung auf Warteliste 
          
    
  
  
    
  
    
      Teilzeit-Bildungsurlaub: Glücklich sein - wie geht das?  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 02.02.2026, 8.00 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1 
  
  Nr.:
 
  
    252-30495B      
  
        
  Status:
  
     
           Plätze frei 
          
    
  
  
    
  
    
      Bildungsurlaub: Spanisch A1.2 - mit leichten Vorkenntnissen  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 02.02.2026, 9.00 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Lehrte, VHS-Gebäude, Seminarraum 1 
  
  Nr.:
 
  
    252-42293L      
  
        
  Status:
  
     
           Plätze frei 
          
    
  
  
    
  
    
      Teilzeit-Bildungsurlaub: Persönliche Weiterentwicklung im Beruf mit NLP  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 16.02.2026, 8.30 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Isernhagen, VHS-Gebäude, Seminarraum 3 
  
  Nr.:
 
  
    26110690I      
  
        
  Status:
  
     
           Plätze frei 
          
    
  
  
    
  
    
      Bildungsurlaub: Glücklich sein - wie geht das?  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 02.03.2026, 9.15 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Baltrum, Sonnenhütte 
  
  Nr.:
 
  
    261304930A      
  
        
  Status:
  
     
           Anmeldung möglich 
          
    
  
  
    
  
    
      Bildungsurlaub: Niederdeutsche Sprache und Kultur  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 23.03.2026, 9.00 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 1 
  
  Nr.:
 
  
    261427911B      
  
        
  Status:
  
     
           Anmeldung möglich 
          
    
  
  
    
  
    
      NEU! Bildungsurlaub: Natur-Resilienz-Training und Stressmanagement für den Beruf
Mit der Kraft der Natur zu mehr Gelassenheit und innerer Stärke  
  
  Wann:
   
    
      ab Mo. 20.04.2026, 9.00 Uhr
     
  
  Wo:
 
  
    Burgdorf, VHS-Räume, Seminarraum 4 
  
  Nr.:
 
  
    261304911B      
  
        
  Status:
  
     
           Anmeldung möglich 
          
    
  
  
    
  

